FAQ - elektronische Archivierung
Der Begriff der elektronischen Archivierung steht für eine langzeitige und unveränderbare Aufbewahrung elektronischer Informationen. Auf geeigneten Speichermedien werden zumeist steuerlich relevante Dokumente als Bilddatein (PDF, TIF o. ä.) in spezielle Archivsysteme (Dokumentenmanagementsysteme) ausgelagert. Durch den Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur erhalten diese elektronischen Dokumente dann einen Rechtscharakter der denen manuell unterschriebener Schriftstücke vom Gesetzgeber her gleichgesetzt ist.
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